Para
Schwimmen
Klassifizierung
Ziel der Klassifizierung ist es, eine Vergleichbarkeit zwischen Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung herzustellen und damit im Wettkampf so faire Bedingungen wie möglich herzustellen. Hierfür wird auf Grundlage definierter Kriterien das Ausmaß der Beeinträchtigung bzw. der Beeinträchtigungen von Schwimmerinnen und Schwimmern bestimmt, um sie anschließend in Startklassen mit Athletinnen und Athleten einzustufen, die ein ähnliches Beeinträchtigungsmaß haben. Die Klassifizierung ist charakteristisch, unabdingbar und dabei eine anhaltende Herausforderung im Para Sport, da eine perfekte Fairness hinsichtlich der Vielzahl an individuellen Ausprägungen unter den Behinderungen niemals herzustellen ist. Para Schwimmen ist dabei eine der wenigen Para Sportarten, die alle Arten von körperlichen Behinderungen über alle Startklassen miteinander in Beziehung setzt. Somit werden die funktionellen Bedingungen der Amputationen und Dysmelien, der Hirnschädigung (Koordinations- und Bewegungseinschränkungen), der Rückenmarksschädigung (Schwäche und Lähmung, die die Gliedmaße in unterschiedlichem Ausmaß und Kombination betreffen) und andere Behinderungen (z. B. Kleinwuchs, Beeinträchtigungen der passiven Gelenkbeweglichkeit, etc.) miteinander in Relation gebracht. Neben Startklassen für Menschen mit körperlicher Behinderung existieren außerdem drei Startklassen für Schwimmerinnen und Schwimmer mit unterschiedlich starker Sehbehinderung sowie eine Startklasse für Menschen mit intellektueller Einschränkung. Die Regularien der Klassifizierung werden international durch World Para Swimming (WPS) sowie national durch die Klassifizierungsbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) und die Klassifizierungsordnung der Abteilung Schwimmen des DBS bestimmt.
Folgende Einstufungen sind möglich:
S1-S10/SB1-SB9/SM1-SM10 | alle Schwimmerinnen und Schwimmer mit Körperbehinderungen, nach dem Funktionalen Klassifizierungssystem (FCS) |
S11-S13/SB11-SB13/SM11-SM13 | Schwimmerinnen und Schwimmer mit Sehbehinderung (entsprechend B1, B2, B3), nach dem System der International Blind Sports Association (IBSA) |
S14/SB14/SM14 | Schwimmerinnen und Schwimmer mit einer intellektuellen Einschränkung, nach dem System der International Sports Federation for Athletes with Intellectual Impairment (Virtus) |
AB | alle Schwimmerinnen und Schwimmer mit einer Mindestbehinderung von 20 Grad der Behinderung (GdB), nach dem Klassifizierungssystem des DBS (nur nationale Startberechtigung) |
Der Großbuchstabe „S“ vor der Startklasse kennzeichnet die Klassen für das Freistil-, das Rücken- und das Schmetterlingsschwimmen (zehn Klassen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, drei Klassen für Menschen mit Sehbehinderung, eine Klasse für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und eine Klasse für allgemeine Behinderungen). Die Abkürzung „SB“ bezeichnet die Startklasse für das Brustschwimmen (neun Klassen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, drei Klassen für Menschen mit Sehbehinderung, eine Klasse für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und eine Klasse für allgemeine Behinderungen). Die Abkürzung „SM“ bezeichnet die Startklasse für das Lagenschwimmen (zehn Klassen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, drei Klassen für Menschen mit Sehbehinderung, eine Klasse für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und eine Klasse für allgemeine Behinderungen). Die SM Klassen für Lagen sind dabei für Schwimmerinnen und Schwimmer mit körperlichen Einschränkungen Indizes aus den Klassifizierungen der S und SB Klassen: Für die Klassen S5-14, die alle vier Schwimmarten schwimmen, lautet die Berechnung [(3xS + SB)/4]. Für die Startklassen S1-4, die drei Schwimmarten schwimmen (Schmetterlingstechnik entfällt), ergibt sich der Wert aus der Formel [(2xS + SB)/3].
Der Umfang der Klassifizierung reicht von schwersten Behinderungen (Startklassen S1, SB1, SM1) bis zur Startklasse S10 mit minimalen körperlichen Einschränkungen. Je kleiner die Ziffer der Startklasse, desto größer ist die Beeinträchtigung der Schwimmerinnen und Schwimmer. In jeder Klasse können mit Rücksicht auf die Behinderung Ausnahmen für die Durchführung von Starts, Wenden und Schwimmbewegungen festgelegt oder beantragt werden (sogenannte Exceptions), die bei Anerkennung mit der Klassifizierung vermerkt und dann im Wettkampf angewendet werden können.
Ein Sportler mit Zerebralparese kann gegen einen Sportler mit doppelt amputierten Unterschenkeln antreten, wenn beide vergleichbare Ausmaße an Beeinträchtigungen für die Sportart Para Schwimmen aufweisen. Das kann auch nur für die beiden S Klassen Kraul- und Schmetterlingstechnik gelten, wenn bspw. der amputierte Sportler beim Brustschwimmen stärker eingeschränkt ist und eine andere SB Klasse hat: Für manche Schwimmer gilt bei allen Lagen die gleiche Klasse, während sie bei anderen auch variieren können.
Die Exceptions mit den Nummern 3 (Brust) und 5 (Schmetterling) erlauben den Anschlag mit einer Hand an der Wand, bspw. für Schwimmerinnen und Schwimmer mit amputierter Hand.
Klassifizierungen erfolgen auf Landesebene, national sowie international bei aufsteigender Wertigkeit bzw. Startberechtigung. Eine Landesklassifizierung (LK) erfolgt durch die verantwortlichen Landesklassifizierenden über die Landesverbände des DBS und ist Voraussetzung für eine nationale Klassifizierung (NK). Die nationale Klassifizierung wird durch die Abteilung Schwimmen des DBS und ihre nationalen Klassifiziererinnen und Klassifizierer sichergestellt und ist wiederum Voraussetzung für eine internationale Klassifizierung (IK), die durch World Para Swimming (WPS) durchgeführt wird. Mit aufsteigender Wertigkeit der Klassifizierung bzw. Startberechtigung steigen auch die organisatorischen Anforderungen an den Klassifizierungsprozess (insbesondere bei der funktionellen Klassifizierung auf die in der Folge Bezug genommen wird). Der Aufwand einer Landesklassifizierung ist dabei verhältnismäßig gering, da sie lokal/regional stattfinden kann und bspw. nur eine Person hauptverantwortlich für die Durchführung sein muss (bei einer nationalen Klassifizierung sind zwei klassifizierenden Personen vorgeschrieben).
Eine nationale Klassifizierung erfolgt zu ausgewählten Zeitpunkten (bspw. Auf Wettkämpfen bzw. nationalen Höhepunkten oder Lehrgängen), umfasst alle vorgeschriebenen Untersuchungen und weist damit einen höheren personellen wie materiellen Aufwand auf. Eine nationale Klassifizierung wird daher erst im fortgeschrittenen Trainingsprozess empfohlen, wenn Schwimmarten sicher beherrscht werden und eine ernsthafte Ausrichtung auf den Wettkampf- bzw. Leistungssport vorliegt. Dies begründet sich auch durch die Notwendigkeit einer hinreichenden Leistungsfähigkeit, da die Klassifizierung auch auf die Beobachtung im Wettkampf zurückgreift, welcher u.U. nur bei Erfüllung von Normzeiten bestritten werden darf.
Eine internationale Klassifizierung wird erst ab einer höheren Wettkampfleistung[1] oder einer vorderen Platzierung innerhalb des internationalen Rankings sinnvoll. Sie wird durch das Bundestrainerteam bestimmt und typischerweise bei internationalen Höhepunkten (EM, WM, Weltcups[2]) durchgeführt, wodurch es bspw. mit der Internationalen Deutschen Meisterschaft in Berlin auch regelmäßig eine Gelegenheit in Deutschland gibt.
[1] Als Orientierung gelten hier 450 DBS-Punkte, was im Jugendbereich der NK2-Norm entspricht.
[2] Eine internationale Klassifizierung bei EM oder WM wird erfahrungsgemäß eher gemieden, da diese Zeitpunkte in der Regel auch die Jahreshöhepunkte darstellen und somit auf den Sportlerinnen und Sportler ein hoher Druck lastet, der durch mögliche Unwägbarkeiten einer Klassifizierung nicht noch verstärkt werden soll. Die sportlich weniger bedeutsamen Weltcups bieten sich hierfür besser an.
Typ |
Zuständigkeit |
Startrecht |
Initiative/Meldung |
Landesklassifizierung |
Landesverband |
national ohne DM/DKM |
Verein/Trainer, Landesverband |
nationale Klassifizierung |
Bundesverband/DBS (Klassifizierer der Abteilung Schwimmen im DBS)
|
national mit DM/DKM |
Verein/Trainer, Landesverband |
internationale Klassifizierung |
Weltverband/WPS |
international |
Bundestrainer, Bundesverband/DBS |
Abbildung 40
Typen der Klassifizierung mit zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Startberechtigung (gilt für funktionelle Klassifizierung körperlicher Behinderungen; geistige und Sehbehinderung mit abweichenden Verfahren, siehe dort).
Bei Kindern und Jugendlichen gilt eine Klassifizierung in der Regel zeitlich befristet für zwei bis vier Jahre, da sich hinsichtlich des Wachstums, der Behinderung, therapeutischer Maßnahmen oder degenerativer Merkmale noch Veränderungen am Bewegungsapparat, der Sehfähigkeit oder intellektuellen Kapazität einstellen können. Die Befristung wird mit einem R gekennzeichnet (englisch für review). Die Klassifizierung muss demnach regelmäßig erneuert werden, wenn das Startrecht erhalten bleiben soll. Auch erwachsene Sportlerinnen und Sportler können nach Ermessen der Klassifizierenden diese Befristung erhalten, wenn relevante körperliche Veränderungen erwartbar sind. Eine endgültige, unbefristete Klassifizierung wird mit einem C gekennzeichnet (englisch für confirmed). Eine endgültige Einstufung kann nur unter besonderen Umständen, bspw. bei komplett neuer Diagnose, wieder verändert werden. Wenn im Klassifizierungsprozess eine Wettkampfbeobachtung nötig wird, erhält der Sportler nach Bank- und Wassertest die Kennzeichnung OA (englisch für oberservation assessement) oder N (englisch für new, bei erstmaliger Regsitrierung bzw. im Vorfeld der ersten internationalen Klassifizierung) zur vorläufigen Einstufung/Startklasse, die nach der Beobachtung bestätigt oder korrigiert und mit einem R oder C versehen wird.
Die Klassifizierung erfolgt nach dem Funktionalen Klassifizierungssystem (FCS) und erfasst im Wesentlichen die Funktionsfähigkeit des Skelett-, Muskel- und Nervensystems (Koordination). Entsprechend der Funktionsfähigkeit können so die Startklassen festgelegt und eine Vergleichbarkeit der Sportlerinnen und Sportler hergestellt werden. Die Funktionsfähigkeit bezieht sich dabei nicht allein auf die Diagnose, sondern im Wesentlichen auf bestimmte schwimmspezifische Anforderungen, die der Schwimmer konkret leisten kann. Neben der Diagnose werden auch die sportliche Aktivität (Trainingseinheiten und -umfänge), das Trainingsalter sowie ggf. die Teilnahme an ergänzenden Sportarten registriert. Trainingszustand und Talentmerkmale dürfen für die Klassifizierung keinen Einfluss auf die Einstufung in eine Startklasse haben.
Das Klassifizierungssystem verwendet bei den funktionellen Behinderungen eine numerische Berechnung der körperlichen Fähigkeiten als Richtlinie (vgl. Tab. 19). Drei Tests sind dabei ausschlaggebend: Der sogenannte Banktest an Land (durchgeführt auf einer Behandlungsliege/-bank), der Wassertest und eine Beobachtung während des Wettkampfes. Der Schwimmer muss an allen drei Tests teilnehmen. Sollte schon im Banktest eine nötige Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, sodass keine Klassifizierung möglich wird, finden Wassertest und Beobachtung nicht mehr statt. Ergeben bereits Bank- und Wassertest ein eindeutiges Ergebnis, kann die Wettkampfbeobachtung entfallen.
|
Maximalpunktzahlen Schmetterling, Rücken, Kraul (S Startklassen) |
Maximalpunktzahlen Brust (SB Startklasse) |
Arme |
130 |
110 |
Beine |
100 |
120 |
Rumpf |
50 |
40 |
Start/Sprung |
10 |
10 |
Wende/Abstoß |
10 |
10 |
Summe |
300 |
290 |
Minimumkriterium für Klassifizierung |
285 |
275 |
Tabelle 19
Maximal erreichbare Punkte im Bank- und Wassertest (WPS/IPC, 2018).
Ausgehend von einer Maximalpunktzahl, die die volle körperliche Funktionalität einer nichtbehinderten Person widerspiegelt, ermitteln die Tests Abzüge bei entsprechenden körperlichen Einschränkungen. Der Banktest (Muskel-, Gelenk- und/oder Koordinationstest) richtet sich vor allem nach der Diagnose und den daraus resultierenden Einschränkungen. Hier wird nach standardisierten Untersuchungen ein Punktwert ermittelt, der als grobe Orientierung dient (auch körperliche Bewertung genannt). Anschließend folgt der Wassertest, der die Funktionalität im Wasser ermittelt (Wassersicherheit, Schwimmlage, Schwimmstile, Start und Wende) und ebenso Punktwerte vergibt (auch technische Bewertung genannt) (vgl. Tab. 20). Aus beiden Ergebnissen wird eine Startklasse ermittelt, die in der Wettkampfbeobachtung bestätigt, gesenkt oder erhöht wird.
Startklasse |
Punktwert |
Startklasse |
Punktwert |
S1 |
≤65 |
SB1 |
≤65 |
S2 |
66-90 |
SB2 |
66-90 |
S3 |
91-115 |
SB3 |
91-115 |
S4 |
116-140 |
SB4 |
116-140 |
S5 |
141-165 |
SB5 |
141-165 |
S6 |
166-190 |
SB6 |
166-190 |
S7 |
191-215 |
SB7 |
191-215 |
S8 |
216-240 |
SB8 |
216-240 |
S9 |
241-265 |
SB9 |
241-275 |
S10 |
266-285 |
|
|
Tabelle 20
Startklassen auf Grundlage der erreichten Punktwerte aus Bank- und Wassertest (WPS/IPC, 2018).
Nachstehend sind beispielhafte Behinderungen innerhalb der funktionellen Startklassen aufgeführt, die als Orientierung dienen sollen (unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
S1, SM1 |
Schwimmer, die sehr schwere Koordinationsprobleme in allen vier Gliedmaßen, eine geringe Kontrolle über den Rumpf und Kopf und eine sehr eingeschränkte Vortriebskraft durch die Bewegungen der Gliedmaßen aufweisen. |
S2, SB1, SM2 |
Ähnliche Behinderungen wie S1, aber diese Athleten besitzen mehr Vortrieb, wenn sie ihre Arme und Beine benutzen. Außerdem sind Sportler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Skelettmuskulatur in dieser Startklasse vertreten. Dies entspricht den Einschränkungen durch eine komplette Querschnittslähmung C6/7. |
S3, SB2, SM3 |
Schwimmer mit schwerer Spastik an allen Gliedmaßen, schwacher Kontrolle über den Rumpf und den Kopf, einer geringen Vortriebskoordination in allen vier Gliedmaßen, schweren Dysmelien in allen vier Gliedmaßen oder Amputationen aller vier Gliedmaßen mit kurzen Stümpfen, schwerer muskulärer Atrophie oder einer alle vier Gliedmaßen betreffenden Arthrogrypose. Dies entspricht den Einschränkungen durch eine komplette Querschnittlähmung C7. |
S4, SB3, SM4 |
Schwimmer mit Beeinträchtigungen der Skelettmuskulatur, vergleichbar mit einer kompletten Tetraplegie unter C8 mit guter Fingerextension, inkomplette Tetraplegien unter C7 oder vergleichbarer Polio, eine alle vier Gliedmaßen betreffenden Arthrogrypose mit mäßigem bis ordentlichem Vortrieb aus den oberen Gliedmaßen und Dysmelien von drei Gliedmaßen. Für die Startklasse im Brustschwimmen werden hier zusätzlich komplette Querschnitte unter C8 mit guter Fingerextension, inkomplette Querschnitte unter C7, komplette Querschnitte T1-5 und T1-8 mit schräger Bauchmuskulatur T4/6 zusammengefasst. |
S5, SB4, SM5 |
Schwimmer mit moderater Rumpfmuskulatur und moderater Bewegungsfähigkeit der Schultern und Ellenbogen, Körpergrößen nicht mehr als 130cm (Frauen) und 137cm (Männer) mit anderen Beeinträchtigungen und mit zusätzlichen Problemen beim Vortrieb (S-Klasse), Dysmelien in drei Gliedmaßen oder einer alle vier Gliedmaßen betreffenden Arthrogrypose mit mäßigem bis ordentlichem Vortrieb in den oberen und unteren Gliedmaßen und kompletten Querschnitten oder Polio unter T1-8. Für die Startklasse im Brustschwimmen werden hier zusätzlich komplette Querschnitte unter T6-T10, T9-L1 mit funktionsfähiger schräger Bauchmuskulatur zwischen T4/6 und komplette Querschnitte unter C8 zusammengefasst. |
S6, SB5, SM6 |
Schwimmer mit moderaten Diplegien ohne geeignete Beinfunktion, mit ordentlicher Kontrolle über den Rumpf bis gute Bewegungsfähigkeit in Schultern und Ellenbogen, Hemiplegien mit schweren Einschränkungen im stärker betroffenen Arm (vergleichbar mit kompletten Querschnitten oder Polio unter T9-L1 ohne für das Schwimmen nutzbare Funktion der Beine), Amputationen über dem Ellenbogen und über dem Knie auf gleicher Seite, beidseitige Amputationen über den Ellenbogen mit Stümpfen kürzer als ¼, Amputationen von drei Gliedmaßen, Dysmelien mit Armverkürzungen (⅔ der durchschnittlichen Armlänge) und Amputationen über dem Knie. |
S7, SB6, SM7 |
Schwimmer mit kompletten Querschnitten oder Polio unter L2/L3, moderate Diplegien und Hemiplegien mit Koordinationsproblemen bei geringen Problemen in Oberkörper und Rumpf, beidseitigen Amputationen unter dem Ellenbogen, beidseitigen Amputationen über dem Knie mit Stümpfen kürzer als ½, Amputationen über dem Ellenbogen und über dem Knie der gegenüberliegenden Seite und mit einer gelähmten oberen Extremität bei schwer eingeschränkter Beinfunktion sowie Kleinwüchsige bis 137cm (Frauen) und 145cm (Männer) (nur SB-Klasse). |
S8, SB7, SM8 |
Schwimmer mit kompletten Querschnitten oder Polio unter L4/5, minimale Diplegie und Hemiplegie, minimale Spastik in allen vier Gliedmaßen, beidseitige Amputation über dem Knie (Stümpfe länger als ½ und nicht länger als ⅓ ), einseitige Amputation über dem Ellenbogen oder vergleichbare Einschränkung durch Brachialgie, beidseitige Handamputation und schwere Einschränkungen an den Gelenken der unteren Gliedmaßen. |
S9, SB8, SM9 |
Schwimmer mit minimalen Schwächen in den Beinen, Polio mit einem nicht betroffenen Bein oder Athleten mit leichten Koordinationsschwierigkeiten, einseitigen Amputationen über dem Knie, beidseitigen Amputationen unter dem Knie mit Stümpfen länger als ⅓ (SB-Klasse länger als ¼), einseitigen Amputationen unter dem Ellenbogen (SB-Klasse mit Stümpfen länger ¼ und doppelten Amputationen unter dem Ellenbogen mit Stümpfen länger als ½) und teilweisen Beeinträchtigungen der Gelenke in den unteren Gliedmaßen bei einer stärker betroffenen Seite. |
S10, SB9, SM10 |
Schwimmer mit Polio und Cauda-Equina Syndorm S1/2 mit minimalen Auswirkungen auf die unteren Extremitäten, Paresen an einem Bein, schweren Einschränkungen eines Hüftgelenks und Verlust von mehr als ½ der Handfläche (SB-Klasse mehr als ⅔ ). Für die Startklasse im Brustschwimmen sind zudem Schwimmer mit Amputationen unterhalb des Knies (Stümpfe länger als ¼), Amputationen unterhalb des Ellenbogens (Stümpfe länger als ¼), Amputation des Fußes, schweren Einschränkungen der Hüfte mit weiteren Funktionseinschränkungen eines Beines sowie Ankylose beider Fußgelenke mit minimaler muskulärer Schwäche der Beine zusammengefasst. |
Eine Landesklassifizierung ist mit dem entsprechenden Landesverband abzustimmen (Termine, Unterlagen, Formalia). In jedem Fall sind medizinische Diagnosen und ggf. vorhandene medizinische Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Relevante Untersuchungsergebnisse sollten im Vorfeld mit dem Landesverband bzw. Landesklassifizierenden abgestimmt werden. Die weitere Vorgehensweise legt der zuständige Landesverband selbstständig fest.
Auf Möglichkeiten zur nationalen Klassifizierung wird regelmäßig auf der Webseite der Abteilung Schwimmen des DBS hingewiesen.
Für eine nationale Klassifizierung sind im Vorfeld (spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Wettkampfes oder des jeweiligen Lehrgangs) folgende Unterlagen einzureichen:
- verbindliche Anmeldung laut Ausschreibung oder Anmeldeformular
- Antrag auf Erstregistrierung bei Neuklassifizierung (an die Geschäftsstelle des DBS)
- aktuelle vom Arzt unterschriebene Diagnose mit allen für das Schwimmen relevanten Informationen (nicht älter als 12 Monate)
- unterschriebene Einverständniserklärung
Zur eigentlichen Klassifizierung werden benötigt:
- ggf. neue oder ergänzende medizinische Unterlagen (Arztberichte, Röntgenbilder etc.)
- Sport- und Gesundheitspass (wird vom Landesverband ausgestellt und bedarf einer sportärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf)
- Startpass[1] (wird vom Landesverband ausgestellt)
- Sport- und Schwimmbekleidung sowie alle notwendigen Hilfsmittel
[1] Der DBS-Startpass für die Dokumentation der Startklasse ist im Para Schwimmen nicht zwingend notwendig, da diese Eintragung in der Datenbank der Abteilung Schwimmen erfolgt.
Alle Sportlerinnen und Sportler mit Sehbehinderung werden von einem zugelassenen Augenarzt nach den Regeln der International Blind Sports Association (IBSA) und/oder des DBS eingestuft. Jede Einstufung wird am besten Auge, mit der besten Korrektur vorgenommen (d.h. jeder Sportler, der eine Sehhilfe und/oder Korrekturlinsen benutzt, muss diese für die Einstufung tragen, unabhängig davon, ob er sie während des Wettkampfes trägt). Hierbei unterscheiden sich die Startklassen wie folgt:
S11/ SB11/ SM11 |
Diese Schwimmer können nichts sehen und werden als vollständig blind betrachtet (B1). Sie müssen im Wettkampf geschwärzte Brillen tragen und benötigen Hilfe von außen bei der Wende oder am Ziel. Sie haben entweder keine Wahrnehmung von Licht in beiden Augen oder nur so wenig, dass sie nicht fähig sind die Form einer Hand aus beliebiger Entfernung oder in beliebiger Richtung zu erkennen. |
S12 |
Diese Schwimmer können Umrisse erkennen und haben beschränkte Fähigkeit zu sehen (B2). Es besteht eine große Spannweite der Sehfähigkeit innerhalb dieser Klasse – von der Fähigkeit die Form einer Hand zu erkennen bis zu einem Sehvermögen von 2/60 und/oder einem Gesichtsfeld von weniger als 5 Grad. |
S13 |
Diese Schwimmer sehen besser als solche der Klasse S12, haben aber immer noch eine Sehbehinderung (B3). Das Sehvermögen reicht von über 2/60 bis zu 6/60 und/oder einem Gesichtsfeld von über 5 Grad und weniger als 20 Grad. Bei bestmöglicher Korrektur (durch eine Brille o.ä.) muss das Sehvermögen 10% oder weniger betragen. |
Wassertest und Wettkampfbeobachtung werden nicht durchgeführt.
Sportlerinnen und Sportler der Klassen S11, SB11 und SM11, ausgenommen solche mit Prothesen in beiden Augen, müssen in jedem Einzel- und Staffelwettkampf während der gesamten Dauer des Wettkampfes blickdichte Schwimmbrillen tragen. Sportlerinnen und Sportler dieser Klasse, deren Gesichtsstruktur das Tragen einer Schwimmbrille nicht zulässt, müssen die Augen mit einer blickdichten Abdeckung versehen.
Das Tapping zur Vermittlung von Wenden/des Zielanschlags durch außenstehende Personen ist mit geeigneten Hilfsmitteln für die Sportlerinnen und Sportler der Klassen S11, SB11 bzw. SM11 verpflichtend. Für Aktive der Startklassen S12 und S13 kann das Tapping im Klassifizierungsprozess beantragt und als entsprechende Exception eingetragen werden.
[1] Die Bezeichnungen B1, B2 und B3 werden in den paralympischen Sportarten sportartübergreifend für die Klassifizierung von Sportlerinnen und Sportlern mit Sehbehinderung verwendet. Ein Sportler mit der Klassifizierung B1 wäre neben der Startklasse S11 im Para Schwimmen bspw. auch in den Startklassen T11/F11 in der Para Leichtathletik startberechtigt.
Bei Sehbehinderungen erfolgt keine gesonderte Landesklassifizierung, sondern direkt eine Einstufung auf nationaler Ebene nach Aktenlage durch augenärztliche Klassifizierer und Klassifiziererinnen der Abteilung Schwimmen beim DBS. Da die nationale Klassifizierung auf Grundlage augenärztlicher Befunde durchgeführt und durch den Deutschen Behindertensportverband bearbeitet wird, ist sie jederzeit möglich ist.
Für eine nationale Klassifizierung sind im Vorfeld (spätestens 6 Wochen vor dem Klassifizierungstermin) folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erstregistrierung bei Neuklassifizierung (an die Geschäftsstelle des DBS)
- vom Arzt unterschriebener augenärztlicher Untersuchungsbogen des DBS mit medizinischer Diagnose
Grundlage für die Klassifizierung einer intellektuellen Beeinträchtigung bzw. geistigen Behinderung (Startklasse S14) sind folgende drei Diagnosekriterien, welche in der Klassifizierungsskala des DBS abgefragt und im Klassifizierungsbogen erfasst werden:
- intellektuelle Beeinträchtigung (IQ-Wert von 75 oder geringer, Feststellung mittels standardisierter Testverfahren)
- der Sportler ist beim Eintreten der Beeinträchtigung 22 Jahre oder jünger
- Einschränkungen des sozial-adaptiven Verhaltens, d.h. es gibt signifikant zusammenhängende Einschränkungen der Anpassungsfähigkeiten in mindestens zwei oder mehr Gebieten der adaptiven Fähigkeiten: Kommunikation, eigenständige Versorgung (Selbstständigkeit), häusliches Leben/Wohnen zu Hause, soziale Fertigkeiten und Fähigkeiten, Nutzung öffentlicher Einrichtungen, Selbstbestimmtheit/Selbststeuerung, funktionale Schulleistungen, Arbeit, Freizeit, Gesundheit, Sicherheit
Wassertest und Wettkampfbeobachtung werden hier in der Regel nicht durchgeführt[1].
[1] Bei einer internationalen Klassifizierung findet in der Regel eine Wettkampfbeobachtung statt.
Eine Landesklassifizierung für Sportlerinnen und Sportler mit intellektueller Beeinträchtigung ist möglich und wird über die Landesverbände bzw. Landesklassifiziererinnen und -klassifizierer organisiert. Ein Startrecht kann dementsprechend nur für die Landesebene erworben werden. Die Einstufung auf nationaler Ebene erfolgt durch die Abteilung Schwimmen beim DBS. Hierfür sind spezielle Klassifiziererinnen und Klassifizierer für intellektuelle Beeinträchtigung benannt.
Für eine nationale Klassifizierung sind im Vorfeld (spätestens 6 Wochen vor dem Klassifizierungstermin) folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erstregistrierung bei Neuklassifizierung (an die Geschäftsstelle des DBS)
- vom Arzt und Koordinator des Landesverbandes unterschriebene Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung zur Teilnahme an nationalen Wettkämpfen des DBS, mit medizinischer Diagnose und Testergebnissen sowie einem Lichtbild
- Gutachten soweit vorhanden
Zur eigentlichen Klassifizierung werden benötigt:
- Sport- und Gesundheitspass (wird vom Landesverband ausgestellt und bedarf einer sportärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf)
- Startpass[1] (wird vom Landesverband ausgestellt)
Nach Prüfung der Unterlagen wird festgelegt, ob ein IQ-Test durchgeführt werden muss. Dies ist immer nötig, wenn in der Klassifizierungsskala der IQ-Wert und/oder Informationen aus den drei Kategorien fehlen und/oder der Sportler kein Schüler an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist.
Der IQ-Test wird durch einen von der Virtus vorgegebenen IQ-Test in Absprache mit dem zuständigen Klassifizierer für intellektuelle Beeinträchtigung der Abteilung Schwimmen durchgeführt. Die Startklasseneinstufung nach durchgeführtem IQ-Test erfolgt ohne Befristung.
Für eine internationale Klassifizierung im Bereich intellektueller Beeinträchtigungen kontrolliert und schreibt der Weltverband Virtus ein Registrierungsverfahren vor. Hierfür ist zwingend der TSAL Fragebogen auszufüllen und ein psychologisches Gutachten einzureichen.
[1] Der DBS-Startpass für die Dokumentation der Startklasse ist im Para Schwimmen nicht zwingend notwendig, da diese Eintragung in der Datenbank der Abteilung Schwimmen erfolgt.
Nicht alle Behinderungen lassen eine Klassifizierung in eine der 14 paralympischen Startklassen zu und auch bei Diagnosen, die auf eine Startklasse schließen könnten, müssen nicht zwingend alle Kriterien erfüllt sein, um entsprechend klassifiziert zu werden. Aus diesen Gründen wurde im Wettkampfsystem des DBS mit der Startklasse AB eine Möglichkeit geschaffen, um auch Menschen ohne paralympische Startklasse am Wettkampfsport teilhaben zu lassen. Die Startklasse AB kann zudem als Einstieg in den Para Sport genutzt werden, da die Einstufung besonders einfach und ohne größere Aufwände möglich ist. Für Sportler mit positiver Aussicht auf eine paralympische Startklasse kann die entsprechende Klassifizierung dann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mit der Einstufung AB gilt ein nationales Startrecht. Eine spätere Einstufung in eine paralympische Startklasse über die Landesklassifizierung bleibt damit aber möglich.
Nachstehend eine Auswahl an Beeinträchtigungen, die keine paralympische Klassifizierung zulassen (WPS/IPC, 2017):
- Hörbeeinträchtigungen
- Schmerz
- Gelenkstabilität (z. B. instabiles Schultergelenk, Verrenkung eines Gelenks/Luxation)
- Beeinträchtigungen der Muskelausdauer
- Beeinträchtigungen der motorischen Reflexe
- Beeinträchtigungen der unwillkürlichen Bewegungsreaktion
- Tics/unwillkürliche Bewegungen, Manierismen usw.
- Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems
- Beeinträchtigungen der Atmung
- Beeinträchtigungen der Muskelkraft infolge von Nichtgebrauch (z. B. Schmerzen, Konversionsstörungen)
- Hypertonie (z. B. in Verbindung mit Down-Syndrom, Ehlers-Danlos-Syndrom)
- (entwicklungsbedingte) Dyspraxie, wenn sie nicht die Folge einer motorischen oder sensorischen Beeinträchtigung wie z. B. Zerebralparese ist
- Muskeldystrophie oder Multiple Sklerose
- Störungen aus dem Autismus-Spektrum
- Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
- Skoliose
- Organtransplantationen
Für die Einstufung genügt der Nachweis über mindestens 20% Grad der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie die vom Arzt unterschriebene medizinische Diagnose. Bei Neuklassifizierungen ist zudem der Antrag auf Erstregistrierung auszufüllen. Die Unterlagen sind beim zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Schwimmen im DBS einzureichen. Eine weitere Klassifizierung (Testungen o.ä.) erfolgt nicht.
Start
A |
Assistent – darf beim Start und am Ende des Wettkampfes unterstützen, z. B. Fixierung der Hüfte bei Sportlern mit Gleichgewichtsproblemen (Körper darf nur fixiert werden – Person muss selbstständig Halt haben), Hilfe beim Tritt auf den Startblock, Hilfe nach dem Anschlag, Hilfe beim Aussteigen, Hilfe bei Sehbehinderten. |
B |
Schwimmer muss lichtundurchlässige/schwarze Brille tragen, Kontrolle durch Schiedsrichter. Verrutscht diese unbeabsichtigt, führt dies nicht zu einer Disqualifikation. |
E |
Unfähig, sich beim Rückenstart festzuhalten. Festhalten am Beckenrand möglich. |
H |
Lichtsignal oder nonverbales Signal (durch Assistenten) für den Start erforderlich. |
T |
Tapper – bei Startklasse S11 bei Strecken über eine Bahn ist auf beiden Seiten je eine Person Pflicht! |
Y |
Starthilfe (Helfer/Gerät, welches am Startblock befestigt wird) erlaubt, ein Teil des Körpers muss die Wand berühren, bis das Startsignal erfolgt. |
Während des Schwimmens
0 |
Keine Einschränkungen, es gelten die allgemeinen Ausnahmen. |
1 |
Start mit einer Hand (Rücken) |
2 |
Schwimmer benutzt einen Arm zum Schwimmen, Anschlag bei Wende/Ziel auch nur mit dieser Hand (Brust). |
3 |
Schwimmer benutzt beide Arme zum Schwimmen. Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig muss angedeutet werden. Der längere Arm berührt die Wand, während der andere Arm simultan mit nach vorne gestreckt werden muss (Brust). |
4 |
Schwimmer benutzt nur einen Arm zum Schwimmen. Anschlag bei Wende/Ziel auch nur mit dieser Hand (Schmetterling). |
5 |
Schwimmer benutzt beide Arme zum Schwimmen. Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig muss angedeutet werden. Der längere Arm berührt die Wand, während der andere Arm simultan mit nach vorne gestreckt werden muss (Schmetterling). |
7 |
Ein Teil des Oberkörpers muss anschlagen bzw. die Wand berühren. Typischerweise erfolgt der Anschlag mit dem Kopf, der Schulter oder dem verkürzten Arm bzw. den verkürzten Armen (Brust/Schmetterling). |
8 |
Der rechte Fuß muss bei der Rückwärtsbewegung der Beine nach außen gedreht werden (Brust). |
9 |
Der linke Fuß muss bei der Rückwärtsbewegung der Beine nach außen gedreht werden (Brust). |
12 |
Der Schwimmer kann wählen, ob er entweder das Bein/die Beine schleppt/nachzieht oder die Absicht zum Kicken (Beinschlag) zeigt. Ein Wechsel ist nicht zulässig. Eine Delphinbewegung ist nicht zu beanstanden (Brust). |
+ |
in Kombination mit Exception 12: |