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Schwimmen

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Wettkampfsystem

Überblick

Im Wettkampfsystem des DBS (teilweise auch international) starten Sportlerinnen und Sportler verschiedener Startklassen in der Regel mit- bzw. gegeneinander, d.h. Laufeinteilungen und Wertungen erfolgen startklassenübergreifend (sogenannte Multiclass- bzw. Multidisability-Wettkämpfe). Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Startklassen herzustellen, kommen auf nationaler Ebene startklassenspezifische 1000-Punkte-Tabellen des DBS und auf internationaler Ebene ähnliche Tabellen des IPC zum Einsatz (analog zu den Punktetabellen des DSV bzw. der FINA im olympischen Bereich). In jeder Startklasse werden die erzielten Leistungen hierfür in Relation zum jeweiligen Weltrekord gebracht und nach Anwendung weiterer mathematischer Formeln in Punktwerte überführt. Neben der gemeinsamen Wertung können so insbesondere für Sportlerinnen und Sportler aus niedrigen Startklassen überhaupt erst Wettbewerbe realisiert werden: Aufgrund der kleinen Personengruppe wären rein startklassenspezifische Läufe und Wertungen ansonsten nicht sinnvoll[1]. Für die leichtere Organisation erfolgt die Setzung der Läufe bei startklassenübergreifenden Wettkämpfen normalerweise nach den Meldezeiten, während sich die Setzung von Finalläufen nach den erreichten Punktwerten der Vorlaufzeiten richtet (bspw. bei der Internationalen Deutschen Meisterschaft in Berlin).

Der zuletzt genannte Umstand erlaubt es allerdings nicht, aus dem Klassement der erreichten Schwimmzeiten direkt eine Wertung abzuleiten, da die schnellsten Schwimmerinnen und Schwimmer nicht die besten Punktzahlen haben müssen. Daher erfolgen die Wettkämpfe bei internationalen Höhepunkten (EM, WM, Paralympics) grundsätzlich startklassenspezifisch (Laufsetzungen wie Wertungen; sogenannte Singleclass-Wettkämpfe).


[1] Exemplarisch sei hier auf das internationale Ranking der Startklasse S2 (weiblich) über 50 m Rücken aus dem Jahr 2021 verwiesen, das insgesamt nur 9 Athletinnen umfasst. Im Wettkampfsystem des DBS war seit 2012 nur eine einzige Sportlerin in dieser Startklasse aktiv.

Startrecht im DBS

Die Teilnahmeberechtigung an einer DBS-Veranstaltung (regional wie national) ergibt sich aus der Ausschreibung.

Sportlerinnen und Sportler müssen bei der Abteilung Schwimmen im DBS registriert sein. Der entsprechende Vordruck für die Erstregistrierung ist an die Geschäftsstelle des DBS zu senden und die Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Bearbeitung. Entscheidend ist, dass die Sportlerinnen und Sportler in einem Verein Mitglied sind, welcher wiederum Mitglied im Landesbehindertensportverband ist (bei den meisten Landesverbänden werden Einzel- und Vereinsmitgliedschaften angeboten).

Nach Bearbeitung des Antrages auf Erstregistrierung und der Eintragung der Klassifizierung bzw. Startklasse in der Datenbank teilt die Geschäftsstelle des DBS dem im Antrag genannten Ansprechpartner die vergebene DBS-ID Nummer mit. Auf der Homepage der Abteilung Schwimmen können die öffentlichen Daten (u.a. auch die hinterlegten Startklassen, Exceptions, Wettkampfergebnisse sowie ggf. das Ablaufdatum einer Klassifizierung) eingesehen werden. Grundsätzlich ist der Verein für die Anpassung/Korrektur vereins- und personenbezogenen Daten verantwortlich. Dazu gehört auch die Meldung der Änderung der Kontaktdaten des Ansprechpartners an die Geschäftsstelle des DBS.

Mindestvoraussetzung für eine Teilnahme ist eine gültige Landesklassifizierung (Ausnahme: Breitensportwettkämpfe, die explizit in der Ausschreibung ausgewiesen sein müssen). Liegt die Klassifizierung bereits vor, sind die entsprechenden Unterlagen der Erstregistrierung beizufügen.

Der Sportler ist bei allen Veranstaltungen der Abteilung Schwimmen mit seiner gültigen DBS-ID Nummer zu melden. Wird eine externe Software zur Meldung von Sportlern zu Veranstaltungen genutzt, sind diese Daten entsprechend einzupflegen.

Startrechtwechsel

Für die Schwimmer ist vor dem ersten Start für den neuen Verein der Antrag auf Startrechtswechsel auszufüllen und an die Geschäftsstelle des DBS zu senden. Dieser ist auf der Homepage der Abteilung Schwimmen zu finden. Gleiches gilt, wenn ein Verein zusammen mit einem oder mehreren Vereinen eine Startgemeinschaft gründet oder diese sich auflöst.
Zusammen mit dem Antrag ist die Gebühr für den Startrechtswechsel gem. aktueller Gebührenordnung zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Bearbeitung.
Ein Startrechtswechsel ist grundsätzlich nur ein Mal innerhalb von 12 Monaten möglich. Einzelheiten regeln die Wettkampfbestimmungen der Abteilung Schwimmen.

Teilnahme an DSV-Wettkämpfen

Die Förderung des Schwimmsports ist gemeinsames Anliegen von DBS und Deutschem Schwimm-Verband (DSV). Beide Verbände verbindet ein langjährig bestehender Kooperationsvertrag. Schwimmerinnen und Schwimmer aus dem Wettkampfsystem des DBS stehen damit auch die Teilnahme an Wettkämpfen des DSV offen. Voraussetzung hierfür sind analog zu Vereinsmitgliedschaft, Startrecht und Jahreslizenz beim DBS die Erfüllung dieser Bedingungen in den Strukturen des DSV. Eine weitere Vereinsmitgliedschaft ist dabei nicht zwingend nötig, da der Heimatverein Mitglied in beiden Verbandsstrukturen sein kann. In der Ausschreibung eines DSV-Wettkampfes ist auf die nötige Zusatzformulierung zu achten, welche sicherstellt, dass Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung teilnehmen können und die behinderungsspezifischen Wettkampfbestimmungen des DBS zur Anwendung kommen. Am Wettkampftag ist dem Kampfgericht hierfür der Klassifizierungsnachweis mit den entsprechenden Exceptions vorzulegen. Bei vielen DSV-Wettkämpfen und Landesverbänden hat sich diese Praxis etabliert, sodass z. T. die Wettkampfbestimmungen des DBS sogar bei amtlichen Veranstaltungen im DSV-Bereich zur Anwendung kommen können. Sollte eine Ausschreibung die nötige Zusatzformulierung nicht aufweisen, hilft oft eine frühzeitige Nachfrage beim verantwortlichen Veranstalter, um eine Nachtragung erreichen.

Grundsätzlich können Schwimmerinnen und Schwimmer mit Behinderung auch ohne Anwendung der DBS-Regularien starten, wenn die Berücksichtigung der Exceptions nicht zwingend notwendig ist und alle sonstigen Voraussetzungen (Startrecht im DSV etc.) erfüllt sind. Hat bspw. ein Schwimmer mit Sehbehinderung der Startklasse S13 das Recht auf Tapping und er braucht diese Hilfestellung nicht zwingend im Wettkampf, kann er regulär im DSV-System gemeldet werden und an den Start gehen. Schwieriger wird es, wenn die Behinderung nicht mit den Wettkampfbestimmungen des DSV vereinbar ist, bspw. bei einarmigen Schwimmerinnen und Schwimmern, die bei Brust und Schmetterling nicht mit beiden Händen anschlagen können. Hier ist die Beachtung der Exceptions unausweichlich.

Erzielte Schwimmleistungen aus DSV-Wettkämpfen können ohne großen Aufwand in die Datenbank des DBS übertragen werden, indem die entsprechende Protokoll-/DSV-Ergebnisdatei im Nachgang an die Datenbank der Abteilung Schwimmen übermittelt wird. Technische Einzelheiten sind bei Bedarf auf der Homepage der Abteilung Schwimmen nachzulesen.

Klassifizierungsnachweis für DSV-Wettkämpfe

Soll bei einer Veranstaltung des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) gestartet werden und die Wettkampfbestimmungen des DBS angewendet werden, ist nach den Bestimmungen des DSV ein amtlicher Klassifizierungsnachweis vor Veranstaltungsbeginn beim Schiedsgericht vorzulegen. Der Klassifizierungsnachweis ist ein amtliches Formblatt, welches durch die Geschäftsstelle des DBS ausgestellt wird. Bei der Anforderung ist zwingend eine vorhandene DSV-Lizenznummer anzugeben.

Sofern sich Klassifizierungsdaten ändern, ist beim DBS ein neuer Klassifizierungsnachweis zu beantragen.

Ist der Klassifizierungsnachweis abgelaufen (Ablauf der Klassifizierung bzw. maximale Laufzeit = Laufzeit des internationalen Regelwerks), ist beim DBS ein neuer Klassifizierungsnachweis zu beantragen.

Nach Eingang der Zahlung beim DBS erfolgt die Zusendung. Bei Änderung der Klassifizierung (inkl. Ablaufdatum) innerhalb des Gültigkeitszeitraums des internationalen Regelwerks wird keine erneute Gebühr erhoben (gilt nicht bei Neuanforderung aufgrund Verlustes). Die Gebühr ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung.

Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern des DSV

Auch in Wettkämpfen des Behindertensports (ausgerichtet durch einen Verein oder Verband) können Ausschreibungen offen angelegt sein, sodass Sportlerinnen und Sportler ohne Behinderung teilnehmen können. Die Veranstaltung muss dann ebenfalls beim DSV angemeldet sein und dessen Regularien genügen. Für teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sind die Teilnahmebedingungen des DSV (Startrecht etc.) zu erfüllen – die gleichlautenden Bedingungen des DBS sind für sie nicht relevant.

Wertungen können getrennt zwischen Aktiven mit Behinderung und ohne Behinderung oder gemeinsam bspw. auf Grundlage der jeweiligen 1000-Punkte-Tabellen erfolgen.

Erzielte Schwimmleistungen aus DBS-Wettkämpfen können ohne großen Aufwand in die Datenbank des DSV übertragen werden. Mit Anmeldung der Veranstaltung beim DSV ist dies durch den Ausrichter ohnehin zu gewährleisten.