Para
Ski Alpin
Para Ski alpin ist seit den ersten Paralympischen Winterspielen 1976 in Örnsköldsvik (Schweden) fester Bestandteil des paralympischen Wettkampfprogramms. Durch den Einsatz diverser Hilfsmittel und Begleitläufer*innen steht der alpine Schneesport einer Vielzahl von Menschen mit Behinderung offen. Der Alpinsport wird von Menschen mit Amputationen, funktionalen Einschränkungen an Armen und Beinen sowie Sportler*innen mit einer Sehbehinderung bzw. Blindheit ausgeübt. Sportler*innen, die im Alltag einen Rollstuhl nutzen, treten in einem sogenannten Mono- oder Bi-Ski an. Athlet*innen mit eingeschränktem Sehvermögen starten hingegen gemeinsam mit einem Guide, der vor der*dem sehbehinderten Sportler*in fährt und ihr*ihm Kommandos zuruft.
Die Para Ski alpin-Athlet*innen messen sich bei den Paralympics in fünf verschiedenen Disziplinen: Abfahrt, Super-G, Super-Kombination, Slalom und Riesenslalom. Die Regeln stimmen dabei bis auf wenige Abweichungen größtenteils mit denen der FIS (Fédération Internationale de Ski) überein. So sind beispielsweise die Abfahrtspisten etwas breiter und weisen keine größeren Sprünge, Wellen oder Mulden auf. Hierdurch soll die Verletzungsgefahr der Sportler*innen so gering wie möglich gehalten werden.
Im alpinen Schneesport kommt eine funktionelle Klassifizierung zur Anwendung, die auf einem Handicap-System basiert. Die Sportler*innen werden abhängig von ihren funktionellen Möglichkeiten einer der drei Kategorien zugeordnet: stehend, sitzend oder sehbehindert. In jeder dieser Kategorien gibt es verschiedene Startklassen, die nach der Schwere der Beeinträchtigung aufgeteilt sind. Je größer die Beeinträchtigung ausfällt, desto niedriger ist die Startklasse. Das entscheidende im Wettkampf ist jedoch das Handicap-System. Innerhalb der drei Kategorien werden die Leistungen aller Sportler*innen durch einen Faktor, der sich auf die Zeitberechnung auswirkt, miteinander vergleichbar gemacht. Das bedeutet, dass die Zeit stark beeinträchtigter Sportler*innen langsamer läuft als die von weniger stark eingeschränkten Sportler*innen. Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht diese Regel: Für eine blinde Sportlerin (Klassifizierung B1) läuft die Zeit im Wettkampf langsamer als für eine hochgradig sehbehinderte Sportlerin (Klassifizierung B2). Diese Regel hat den Vorteil, dass es sowohl im Starterfeld der Männer als auch dem der Frauen nur je drei Medaillengewinner*innen gibt und die Leistungen innerhalb einer Startklasse miteinander vergleichbar sind.
Über die paralympische Variante hinaus kann Ski Alpin auch von Menschen mit anderen Behinderungsarten ausgeübt werden. Durch die Anpassung des Sportgerätes und der Skier bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, um die Sportart zugänglich zu machen. Einen Überblick über die Möglichkeiten bietet das Handbuch Behindertensport. Das Handbuch soll aufzeigen, wie verschiedene Sportarten von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ausgeübt werden können und welche Anpassungen bzw. praktischen Hilfsmittel dafür benötigt werden. Hier gibt es alle Informationen zu Ski Alpin im Handbuch Behindertensport.